Falsche Pkw-Farbe ist Sachmangel
Die Lieferung eines Kfz in falscher Farbe stellt nach Ansicht des BGH im Regelfall auch dann einen Sachmangel dar, wenn der Käufer zuvor diese Farbe ebenfalls in Betracht gezogen hat. (BGH 17.2.2010 - VIII ZR 70/07).